Miete mich

Kulturtreffpunkt an der Seepromenade

Die LACa­bane eignet sich beson­ders für  kul­turelle Anlässe (bspw. Leseabende, Video­pro­jek­tion, besinnliche Momente) und Ausstel­lun­gen jeglich­er Art aber auch für gediegene Apéros, Degus­ta­tio­nen, Trau­un­gen, kleinere Feste oder als tem­poräres Schaufen­ster für beispiel­sweise Möbel…

 

Die LACa­bane ist klein aber fein und daher für Anlässe bis max. 30 Per­so­n­en geeignet. Der Fördervere­in LACa­bane ist offen für alle Anfra­gen, behält sich aber vor, einzelne Anfra­gen abzulehnen, die für den Stan­dort unpassend sind.

 

Die Miete umfasst keine Auf­sicht. Für die Beauf­sich­ti­gung der Ausstel­lung etc. sind die Mieterin­nen und Mieter selb­st ver­ant­wortlich.

 

Mietkosten:

Fr. 100 pro Tag
jed­er weit­ere Tag ab 3 Tagen: Fr. 50
1 Woche  Fr. 400
2 Wochen Fr. 600
3 Wochen Fr. 850
jede weit­ere Woche ab 3 Wochen: Fr. 100

Die Miete kann für Non-Prof­it-Organ­i­sa­tio­nen, Vere­ine, etc. reduziert wer­den — dies muss auf Gesuch vom Vor­stand LACa­bane bewil­ligt wer­den. Jede Ver­mi­etung erfol­gt auf Vorauskasse. Alle zusät­zlichen Kosten (Wer­bung, Mate­r­i­al, Apéro, Fly­er, Vernissage.…) sind durch die MieterIn­nen zu tra­gen.

 

Fragen Sie an, wir freuen uns auf Sie! info@lacabane-muntelier.ch

 

Werbung, Nutzung Aussenraum & Versicherung

Der Vere­in LACa­bane kom­mu­niziert die Ver­anstal­tun­gen über die eigene Web­seite und im lokalen Ver­anstal­tungskalen­der des Touris­musvere­ins. Für die Bewer­bung der Anlässe sind die MieterIn­nen jedoch selb­st ver­ant­wortlich.

Die Beein­träch­ti­gung des Aussen­raumes (z.B. Aussenbeschal­lung, Benutzung des umliegen­den Aussen­raums, Park­plätze usw.) muss mit der Gemeinde Munte­lier abge­sprochen wer­den.

Die Benut­zung der LACaba­ne erfol­gt auf eigene Ver­ant­wor­tung. Es beste­ht keine Sach­ver­si­che­rung. Die Mieterin­nen und Mieter sind dem Vere­in LACa­bane haft­bar für sämtliche Verun­reini­gun­gen oder Beschädi­gun­gen der LACa­bane während der Miet­dauer.

 

Stornierung

Mündliche Zusagen und Vere­in­barun­gen per Mail gel­ten als verbindlich. Bei Absagen innert vier Wochen vor Beginn des Anlass­es muss die Hälfte des definierten Betrages bezahlt wer­den.