Schutzkonzept LACabane März 21 (PDF)
Schutzkonzept
Das vorliegende Schutzkonzept ist Bestandteil des Mietvertrages und der Mieter ist verpflichtet mit Antritt der Miete, dieses einzuhalten.
a. Die Besucher halten 1.5 m Abstand zueinander: Die LACabane verfügt über eine Fläche von 35 m². Es dürfen sich daher nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig in der LACabane aufhalten. Die Abstandsregeln gelten auch auf dem Steg vor der LACabane. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, hat der Mieter die Besucher auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen.
b. Der Verein stellt eine gewisse Anzahl Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Sofern diese für den konkreten Anlass nicht ausreichen, hat der Mietende sicherzustellen, dass bei Bedarf Masken vorhanden sind.
c. Private Vermietung: Für private Veranstaltungen, namentlich Familien-anlässe, gilt Folgendes: Es müssen die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden; die Einhaltung dieser Empfehlungen ist nicht erforderlich, wenn sie unzweckmässig ist, namentlich bei Eltern mit ihren Kindern oder bei Personen, die im gleichen Haushalt leben. Kommt es zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, zu einem engen Kontakt, so gilt die Pflicht zur Erfassung und Weiterleitung der Kontaktdaten.
Das Schutzkonzept liegt in der LACabane auf.
Der Verein behält sich vor, dieses Schutzkonzept jederzeit an geänderte Vorschriften anzupassen.
Der Vorstand, 10.März 2021