COVID 19 Schutzkonzept

Schutz­kon­zept LACa­ba­ne März 21 (PDF)

 

Schutzkonzept

Das vor­lie­gen­de Schutz­kon­zept ist Bestand­teil des Miet­ver­tra­ges und der Mie­ter ist ver­pflich­tet mit Antritt der Mie­te, die­ses einzuhalten.

 

a. Die Besu­cher hal­ten 1.5 m Abstand zuein­an­der: Die LACa­ba­ne ver­fügt über eine Flä­che von 35 m². Es dür­fen sich daher nicht mehr als 10 Per­so­nen gleich­zei­tig in der LACa­ba­ne auf­hal­ten. Die Abstands­re­geln gel­ten auch auf dem Steg vor der LACa­ba­ne. Kann der Abstand nicht ein­ge­hal­ten wer­den, hat der Mie­ter die Besu­cher auf die Mas­ken­pflicht auf­merk­sam zu machen.

 

b. Der Ver­ein stellt eine gewis­se Anzahl Mas­ken und Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung. Sofern die­se für den kon­kre­ten Anlass nicht aus­rei­chen, hat der Mie­ten­de sicher­zu­stel­len, dass bei Bedarf Mas­ken vor­han­den sind.

 

c. Pri­va­te Ver­mie­tung: Für pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen, nament­lich Fami­li­en-anläs­se, gilt Fol­gen­des: Es müs­sen die Emp­feh­lun­gen des BAG betref­fend Hygie­ne und sozia­le Distanz ein­ge­hal­ten wer­den; die Ein­hal­tung die­ser Emp­feh­lun­gen ist nicht erfor­der­lich, wenn sie unzweck­mäs­sig ist, nament­lich bei Eltern mit ihren Kin­dern oder bei Per­so­nen, die im glei­chen Haus­halt leben. Kommt es zwi­schen Per­so­nen, die nicht im glei­chen Haus­halt leben, zu einem engen Kon­takt, so gilt die Pflicht zur Erfas­sung und Wei­ter­lei­tung der Kontaktdaten.

 

Das Schutz­kon­zept liegt in der LACa­ba­ne auf.

 

Der Ver­ein behält sich vor, die­ses Schutz­kon­zept jeder­zeit an geän­der­te Vor­schrif­ten anzupassen.
Der Vor­stand, 10.März 2021